§ 15 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AnfG%201999/15#abs-1 (1) Die Anfechtbarkeit kann gegen den Erben oder einen anderen Gesamtrechtsnachfolger des Anfechtungsgegners geltend gemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AnfG%201999/15#abs-2 (2) Gegen einen sonstigen Rechtsnachfolger kann die Anfechtbarkeit geltend gemacht werden:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AnfG%201999/15#abs-3 (3) Zur Erstreckung der Fristen nach § 7 Abs. 2 genügt die schriftliche Mitteilung an den Rechtsnachfolger, gegen den die Anfechtung erfolgen soll.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 15 AnfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 10.11.2020 – VII R 55/18(Zur Duldungspflicht des Rechtsnachfolgers gemäß § 15 AnfG)Zitiert von 7
- LG Duisburg, 16.09.2010 – 8 O 92/09
- OLG Hamm, 28.09.2000 – 27 U 176/99Zitiert von 1
- BFH, 30.03.2010 – VII R 22/09Anfechtbarkeit der Bestellung von Dienstbarkeiten am eigenen GrundstückZitiert von 11
- OLG Düsseldorf, 25.04.2013 – I-12 U 158/10
- BGH, 15.11.2012 – IX ZR 173/09Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters trotz bereits erfolgter erfolgreicher Inanspruchnahme des Anfechtungsschuldners vor der Insolvenzverfahrenseröffnung; Geltung des PrioritätsprinzipsZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BGH, 06.03.2025 – IX ZR 209/23Anfechtbarkeit der Übertragung des Eigentums an zwei Hausgrundstücken vom Schuldner auf eine nahestehende PersonZitiert von 2
- FG Münster, 15.12.2023 – 12 K 3001/21 AO
- FG Münster, 21.11.2023 – 2 K 2201/20 AO
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 AnfG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.